Bekanntmachung Bebauungsplan „Bergfeld Ost“
BEKANNTMACHUNG
Bebauungsplan „Bergfeld Ost“
Gemeinde Bergfeld, Samtgemeinde Brome
Planverfahren des Bebauungsplanes mit Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren gemäß §13b i.S. des §13a Abs.1 Nr.2 Baugesetzbuch (BauGB) für das in der Anlage dargestellte Gebiet
Der Rat der Gemeinde Bergfeld hat in seiner Sitzung am 05.06.2023 gem. 3 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Bebauungsplan „Bergfeld Ost“ aufzustellen, mit dem Ziel ein Wohngebiet mit zwölf Neubaugrundstücke im Osten von Bergfeld planungsrechtlich vorzubereiten. Hierdurch erfährt der östliche Ortsrand von Bergfeld eine behutsame Arrondierung. So soll auf einer Gesamtfläche von rd. 1,00 ha eine Nachverdichtung ermöglicht und gleichzeitig Bauland für ortsansässige Bauwillige bereitgestellt werden.
Der Bebauungsplan wird im Verfahren gem.§ 13 b BauGB durchgeführt, weshalb von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und dem Umweltbericht nach § 2a BauGB abgesehen wird.
Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes zur Einsichtnahme erfolgt in der Samtgemeinde Brome, Bahnhofsstraße 36, 38465 Brome sowie in der Gemeinde Bergfeld, Hauptstraße 19, 38467 Bergfeld im Zeitraum von
11.07.2023 bis 14.08.2023 (einschließlich)
Auf Wunsch werden der interessierten Öffentlichkeit während der Auslegungsfrist, nach vorheriger Terminvereinbarung, auch Informationen über die allgemeinen Ziele, Zwecke und voraussichtlichen Auswirkungen der Planung gegeben. Während dieser Zeit können Äußerungen vorgebracht bzw. bei der Gemeinde Bergfeld schriftlich eingereicht werden.
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bebauungsplan-Verfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Die vollständigen Bauleitplanunterlagen sind gem.§ 4a Abs. 4 BauGB auch in das Internet eingestellt und können unter der Internetadresse http://www.gemeinde-bergfeld.de eingesehen werden.
Gemeinde Bergfeld
– die Bürgermeisterin –
Anlagen:
Bergfeld Ost_4-1-Parzellierung
Absender:
Gemeinde Bergfeld
Ute Düsterhöft
Hauptstrasse 19
38467 Bergfeld
Tel: 05368 – 9701071
Fax: 05368 – 970956
mail: gemeinde-bergfeld@t-online.de